Anlass für den Vorstoß der Christdemokraten sind konkrete Signale, die von der Denkmalschutzbehörde empfangen wurden. Diese Dienststelle war um Stellungnahme gebeten worden, weil das AWO-Projekt in einem sensiblen Kernbereich des historischen Rheinberg entstehen soll. Gespräche mit Frau Dr. Herzog von der Denkmalschutzbehörde lassen erwarten, dass diese angeforderte Stellungnahme unmittelbar vor der Zustellung steht. Die Expertise wird nach Allem, was bisher bekannt ist, gelinde gesagt die Position der Stadt Rheinberg sehr stark einengen und zumindest im regulären Verfahren verbauen.
„Die CDU-Fraktion ist sich sicher, dass die Denkmalschutzbehörde ihre Bedenken aus wohlüberlegten, hieb- und stichfesten Gründen formuliert hat. Deshalb werden wir Gedanken, die Stellungnahme der Fachbehörde durch Klagen und andere Maßnahmen auszuhebeln, nicht unterstützen“, stellt Erich Weisser eindeutig klar. Zum einen, weil sich ein „Durchklagen“ der einen oder anderen Position als Beleg dafür interpretieren ließe, dass ein fragwürdiger Plan gegen alle Kritik und gegen fundierte Argumente sozusagen „mit der Brechstange“ durchgesetzt werden solle. Außerdem würde sich ein solches Vorgehen über Jahre hinziehen und könne sicherlich nicht die Ultima Ratio in dieser Sache sein.
In diesem Zusammenhang erinnert Erich Weisser daran, dass die Baupläne der AWO zwischenzeitlich eine längere Geschichte haben. Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Rheinberg habe von Anfang an Bedenken und auch Änderungswünsche gehabt, über die sich die Mehrheit der anderen Fraktionen allerdings hinweggesetzt habe. „Auch die uns geschilderten Vorteile der Ansiedlung, nämlich:
– Gewerbesteueraufkommen,
– Erhöhung der Anteile an der Einkommenssteuer,
– Kaufkraftgewinn für Rheinberg
haben uns nie überzeugt“, argumentiert der Fraktionsvorsitzende: „Bemängelt wurde von uns auch stets, dass ein schlüssiges Verkehrskonzept, eine hinreichende Regelung bezüglich der Parkflächen sowohl für Bedienstete, als auch für Gäste und Kunden nicht gegeben schien.
Zuletzt mussten wir sogar von unserer Aufsichtsbehörde, dem Kreis Wesel, erfahren, dass im Verfahren an der einen oder anderen Stelle handwerkliche Fehler vorgekommen sind. Ein rechtswidriges Handeln wird zwar nicht unterstellt. Gleich wohl: Es hätte besser laufen müssen “
Wenn nun die Denkmalbehörde ihr Veto gegen die Baupläne einlegt, bestärkt dies die CDU-Fraktion in der Hoffnung, dass man sich mit der AWO bei diesem Sachstand auf einen Alternativstandort verständigen kann.