Die Teilnehmer erfuhren, dass sich die AGR an die gesetzlichen Vorgaben zu halten habe, die sich in den Jahren seit Schließung der Deponie im Jahre 1994 doch erheblich geändert haben. Die AGR kann nie ohne Zustimmung der Aufsichtsbehörde (= Bezirksregierung Düsseldorf) handeln. Alle durchgeführten Maßnahmen werden außerdem einer strengen Prüfung unterzogen. Vorgesehen ist die Übergabe der dann komplett nachgeformten Deponie im Jahre 2030, dies könne aber nur die Aufsichtsbehörde entscheiden, die die AGR aus der Nachsorge entlassen müsse. Es werden einige Fragen, die noch nicht geklärt werden konnten, im Nachhinein geklärt, insgesamt war man aber der Meinung, dass die Beteiligung der Öffentlichkeit bei Änderungen von Abläufen doch zu verbessern sei.